Gebührenordnung für Tierärzte


Die Höhe der Tierarztrechnung hängt von der Art der Behandlung und von der Tierart ab, die behandelt wird. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sorgt dafür, daß Ihnen der Tierarzt keine überteuerte Rechnung präsentieren kann. Er ist verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten. Die dort angegebenen Preise stellen den so genannten einfachen Satz dar. Diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden, der Tierarzt darf aber maximal den dreifachen Satz in Rechnung stellen.

Zu den Beträgen für die aufgeführten Behandlungen können weitere Kosten für Vor- und Nachuntersuchungen, Medikamente und OP – Material hinzukommen.
Sie können von Ihrem Tierarzt erwarten, daß er Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung außtellt, in der alle Leistungen einzeln aufgeführt sind.

Grundsätzlich ist es ratsam sich vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten zu informieren um hinterher keine böse überraschung zu erleben.